Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

Die Landesregierung hat beschlossen, dass die bestehenden Corona-Test-und-Quarantäneverordnungen mit dem 31. Januar 2023 auslaufen werden. Damit entfallen auch die Sonderregelungen für den Schulbereich. 

Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Bis zum 31. Januar 2023 gilt aber das Handlungskonzept Corona unverändert fort.

Was ab dem 1. Februar 2023 im Schulbereich zu den Punkten Maske, Testungen und Hygiene gilt, ist hier erklärt:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin?fbclid=IwAR0_ShrWqBMzIi0anLlSCIE4-eLSBAYQiCtUgihvCM6RwadDk3N9UkrL3-s

 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales