{"id":3219,"date":"2022-02-17T09:28:53","date_gmt":"2022-02-17T08:28:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=3219"},"modified":"2022-02-17T09:28:53","modified_gmt":"2022-02-17T08:28:53","slug":"schulmail-vom-17-02-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=3219","title":{"rendered":"Schulmail vom 17.02.2022"},"content":{"rendered":"\n<p>&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;Beginn der SchulMail des MSB NRW &gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr geehrte Schulleitungen,<\/p>\n\n\n\n<p>liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n\n\n\n<p>die Corona-Pandemie stellt Ihre Schulen weiterhin vor Herausforderungen. Zus\u00e4tzlich zur Sicherstellung des Pr\u00e4senzunterrichts in Pandemiezeiten stellen insbesondere die Ma\u00dfnahmen zum Infektionsschutz f\u00fcr Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen nun schon seit langer Zeit eine gro\u00dfe und andauernde Belastung dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz besonders gro\u00df ist die Belastung aber gerade f\u00fcr die j\u00fcngeren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie deren Familien.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie Sie wissen, musste das \u00fcber viele Monate erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbev\u00f6lkerung Ende Januar sehr kurzfristig ver\u00e4ndert werden. Diese Ver\u00e4nderung war anl\u00e4sslich der Priorisierung bei der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung (CoronavirusTestVO) sowie aufgrund von Engp\u00e4ssen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Im Ergebnis hat diese Ver\u00e4nderung jedoch in vielen Familien zu gro\u00dfen Unsicherheiten im Falle eines positiven PCR-Pooltests gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Reaktion auf diese objektiv vorhandenen Belastungssituationen sowie aufgrund der Regelungen in der neuen Bundestestverordnung m\u00f6chte ich Sie heute gerne \u00fcber folgende, daraus abgeleitete Entscheidungen f\u00fcr den weiteren Schul- und Testbetrieb in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen informieren:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>1. Aufhebung der Testpflicht f\u00fcr bereits immunisierte Personen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht f\u00fcr bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu z\u00e4hlen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte und weitere an Schule Besch\u00e4ftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingef\u00fchrt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu k\u00f6nnen. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies nicht l\u00e4nger n\u00f6tig. Zuk\u00fcnftig m\u00fcssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen k\u00f6nnen (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien g\u00fcltig waren). Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen aber nach pers\u00f6nlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im \u00dcbrigen wird an allen weiterf\u00fchrenden Schulen das eingef\u00fchrte Testverfahren (w\u00f6chentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Testungen von Lehrkr\u00e4ften und weiteren Besch\u00e4ftigten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Pflicht zur (h\u00e4uslichen) Durchf\u00fchrung von w\u00f6chentlich drei Antigen-Selbsttests f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte sowie weitere Besch\u00e4ftigte, die immunisiert sind, f\u00e4llt damit weg. Unber\u00fchrt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begr\u00fcndete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkr\u00e4fte und weiteren Besch\u00e4ftigten, an Pr\u00e4senztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis \u00fcber einen negativen B\u00fcrgertest vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>2. \u00c4nderung des Testverfahrens an Grundschulen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verl\u00e4sslich garantiert werden, dass eine Aufl\u00f6sung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt. Wir haben daher Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden. Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch&nbsp;<strong>nicht immunisierte<\/strong>&nbsp;Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dreimal w\u00f6chentlich au\u00dferhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchf\u00fchren. Die Umstellung von dem zweimal w\u00f6chentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests geht mit einer Erh\u00f6hung der Testh\u00e4ufigkeit einher. Ihre Bestellmengen bitte ich Sie entsprechend anzupassen bzw. zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz f\u00fcr einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschlie\u00dfen, dass die Testungen \u2013 wie in den weiterf\u00fchrenden Schulen seit langem praktiziert \u2013 vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgef\u00fchrt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur f\u00fcr nicht immunisierte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nicht immunisierten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten m\u00fcssen. Die Tests k\u00f6nnen sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder m\u00fcssen das h\u00e4usliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelm\u00e4\u00dfige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vornahme der w\u00f6chentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung f\u00fcr die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle \u00fcber eine negative Antigen-Schnelltest (sog. B\u00fcrgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher B\u00fcrgertest ist 24 Stunden g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begr\u00fcndeter Verdacht auf eine m\u00f6gliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und \u00fcber die Grundschulen an die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oder deren Eltern verteilt. \u00dcber den genauen Ablauf werden die Grundschulen zeitnah und gesondert mittels mehrsprachiger Schrifts\u00e4tze informiert. Ein Formular f\u00fcr die elterliche Versicherung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Testung wird im Bildungsportal zum Download bereitgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Interesse einer Entlastung der Grundschulen, vor dem Hintergrund begrenzter PCR-Testkapazit\u00e4ten und anl\u00e4sslich der neuen Bundestestverordnung ist das neue Testverfahren an den Grundschulen zielf\u00fchrend. Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gew\u00e4hrleistet. Dieser gilt vor allem auch f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte, die zu \u00fcber 95 Prozent \u00fcber einen vollst\u00e4ndigen Impfschutz verf\u00fcgen. Insgesamt kann der Pr\u00e4senzunterricht mit diesen Ma\u00dfnahmen verantwortungsvoll aufrechterhalten und weitere negative Folgen der Pandemie gerade f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler abgewendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>3. Testverfahren an F\u00f6rderschulen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Mit Blick auf die besondere Vulnerabilit\u00e4t der Sch\u00fclerschaft dieser Schulen ist es geboten und von den Laborkapazit\u00e4ten her auch leistbar, bei dem eingef\u00fchrten Lolli-Test-Verfahren zu bleiben. F\u00fcr die Testung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ergeben sich hier also keine \u00c4nderungen. F\u00fcr die Testung der Lehrkr\u00e4fte und weiteren Besch\u00e4ftigten gilt wie an anderen Schulen auch, dass immunisierte Personen nicht l\u00e4nger einer Testpflicht unterliegen. F\u00fcr nicht immunisierte Besch\u00e4ftigte gilt laut Bundesinfektionsschutzgesetz eine t\u00e4gliche Pflicht zur beaufsichtigen Testung in der Schule; alternativ kann ein negativer B\u00fcrgertest vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,<\/p>\n\n\n\n<p>liebe Kolleginnen und Kollegen.<\/p>\n\n\n\n<p>ich m\u00f6chte mich bei Ihnen allen f\u00fcr Ihr gro\u00dfes Engagement f\u00fcr unsere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die gro\u00dfe Solidarit\u00e4t unter den Lehrkr\u00e4ften und Besch\u00e4ftigen aber auch unter den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern bedanken.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Mathias Richter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;Beginn der SchulMail des MSB NRW &gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie stellt Ihre Schulen weiterhin vor Herausforderungen. 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