{"id":3008,"date":"2021-08-26T06:18:33","date_gmt":"2021-08-26T05:18:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=3008"},"modified":"2021-08-26T06:18:33","modified_gmt":"2021-08-26T05:18:33","slug":"schulmail-vom-25-08-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=3008","title":{"rendered":"Schulmail vom 25.08.2021"},"content":{"rendered":"\n<p>&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Beginn der SchulMail des MSB NRW &gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n\n\n\n<p>liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n\n\n\n<p>der sichere Start in das neue Schuljahr 2021\/2022 mit einem regelhaften Pr\u00e4senzunterricht ist uns gelungen. Um auch weiterhin den reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gew\u00e4hrleisten, m\u00f6chte ich Sie \u2013 erg\u00e4nzend zu den SchulMails vom 17. August 2021, 05. August 2021 und 30. Juni 2021 &#8211; \u00fcber weitere aktuelle Rahmenbedingungen f\u00fcr den Schulbetrieb informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3G-Strategie zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der neuen, mit Wirkung vom 23. August 2021 nochmals aktualisierten Coronaschutzverordnung ist f\u00fcr das allgemeine \u00f6ffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen das bisherige Konzept zur Bek\u00e4mpfung der aktuellen Corona-Pandemie grundlegend ge\u00e4ndert worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung von Corona-Infektionen folgen nunmehr der sogenannten 3G-Strategie: Die Teilhabe am \u00f6ffentlichen Leben setzt daher grunds\u00e4tzlich voraus, dass die betreffende Person entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Daraus folgt zun\u00e4chst, dass<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Geimpfte und Genese (d.h. Immunisierte) keine Testung ben\u00f6tigen;<\/li><li>f\u00fcr die \u00dcbrigen die Testung als Zugangsvoraussetzung eine erhebliche Bedeutung hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dementsprechend wird durch die aktuelle Coronabetreuungsverordnung geregelt, dass der Pr\u00e4senzunterricht nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden ist. Dies ist vor allem durch die vielf\u00e4ltigen, inzwischen einge\u00fcbten und bew\u00e4hrten Schutzma\u00dfnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, L\u00fcften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Schulen sind auch im neuen Schuljahr nach \u00a7 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung verpflichtet, den Zugang zum Unterricht bei nicht immunisierten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern von der Testung abh\u00e4ngig zu machen. Dabei werden die regelm\u00e4\u00dfigen Testungen und Testzyklen wie im letzten Schuljahr beibehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ist der Test unter Aufsicht in der Schule durchzuf\u00fchren, sofern nicht ein negativer B\u00fcrgertest vorgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend zu der bekannten Ausnahme von den Teilnahme- und Zugangsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr nicht immunisierte und nicht getestete Personen zur Erm\u00f6glichung von Pr\u00fcfungen (\u00a7 3 Absatz 2 Coronabetreuungsverordnung) sieht \u00a7 3 Absatz 1 Satz 4 Coronabetreuungsverordnung nunmehr vor, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter \u00fcber&nbsp;<strong>Ausnahmen zur Vermeidung unzumutbarer pers\u00f6nlicher H\u00e4rten&nbsp;<\/strong>entscheidet. Dabei kann es sich nur um besondere Einzelf\u00e4lle handeln, die in medizinischen oder psychischen pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden begr\u00fcndet sind. Solche besonderen Umst\u00e4nde sind von den Eltern oder den betroffenen vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern durch Nachweise glaubhaft zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erforderliche Nachweise von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern bei 3G-Beschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Schule stellt nach wie vor jeder getesteten Person auf Wunsch f\u00fcr jede erfolgte (beaufsichtigte) Schultestung einen Negativtestnachweis aus (\u00a7 3 Absatz 4 Satz 4 Coronabetreuungsverordnung).<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings gelten nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (\u00a7 2 Absatz 8 Satz 3) im \u00f6ffentlichen Leben au\u00dferhalb der Schule \u201eSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ben\u00f6tigen nach \u00a7 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler&nbsp;<strong>unter 16 Jahren<\/strong>&nbsp;bei 3G-Beschr\u00e4nkungen keinen Nachweis, sofern nicht im Zweifelsfall allein das Alter nachgewiesen werden muss. Sie ben\u00f6tigen also weder einen Negativtestnachweis der Schule oder einer anderen Teststelle noch eine Bescheinigung \u00fcber den Schulbesuch. F\u00fcr alle Lebensbereiche au\u00dferhalb der Schule gilt eine Testfiktion. Motivierend f\u00fcr diese unb\u00fcrokratische Regelung war die Annahme, dass Kinder und Jugendliche bis zu diesem Alter grunds\u00e4tzlich der Schulpflicht unterliegen und daher in aller Regel von einer Teilnahme an den Schultestungen ausgegangen werden kann. F\u00fcr die j\u00fcngeren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler entf\u00e4llt damit grunds\u00e4tzlich auch das berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Schultestbescheinigung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 4 Coronabetreuungsverordnung, die ansonsten \u201eauf Wunsch\u201c auszustellen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Jugendlichen&nbsp;<strong>ab 16 Jahren<\/strong>&nbsp;l\u00e4sst sich indes f\u00fcr Au\u00dfenstehende nicht immer mit Gewissheit feststellen, dass sie der Schulpflicht unterliegen. Bei berufsbildenden Schulen findet zudem auch Blockunterricht statt, au\u00dferhalb dessen kein Schulbesuch und somit keine Teilnahme an den Schultestungen erfolgt. F\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ab 16 Jahren sieht \u00a7 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung seit dem 23. August 2021 deshalb die Vorlage einer \u201eBescheinigung der Schule\u201c vor. Diese Bescheinigung wird \u2013 wie bisher \u2013 nach \u00a7 3 Absatz 4 Coronabetreuungsverordnung erteilt, wenn sich die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler einem schulischen Selbsttest mit negativem Ergebnis unterzogen hat. Sie gilt f\u00fcr die Dauer von 48 Stunden ab Ausstellung als Nachweis. Das bisherige Formular f\u00fcr den Negativtestnachweis kann weiter genutzt werden. Es ist nach wie vor im System SchILD abrufbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausdr\u00fccklich klarstellen<\/strong>&nbsp;m\u00f6chte ich an dieser Stelle, dass die oben genannte Nachweisregelung f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unter 16 Jahren nur au\u00dferschulisch gilt. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung, sich innerhalb der Schule bei regelm\u00e4\u00dfiger Teilnahme am Unterricht zweimal pro Woche testen zu lassen (siehe \u00a7 3 Absatz 4 Satz 1 Coronabetreuungsverordnung). Im Gegenteil: Erst die regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme an Schultestungen ist der Grund f\u00fcr die Erleichterungen im au\u00dferschulischen Bereich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Ausstellung der Bescheinigungen k\u00f6nnen zur Vereinfachung des Verfahrens wie bisher der Name der Schule und der Schulstempel bereits vor den Tests von der Schule in das Formular eingef\u00fcgt worden sein. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler setzen ihren Namen, das Datum des Tests und die Zeit selbst ein, so dass die Aufsichtsperson nur noch unterschreiben muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch das Ausstellen der Testbescheinigungen leisten die Schulen einen wichtigen Beitrag zur niedrigschwelligen Teilhabe unserer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler am \u00f6ffentlichen Leben in der Pandemie. Ich bin sicher, dass der Nutzen des Verfahrens letztlich den Aufwand \u00fcberwiegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Impfangebote f\u00fcr minderj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der vorangegangenen SchulMail hatte ich Sie \u00fcber die ver\u00e4nderte Impfempfehlung der St\u00e4ndigen Impfkommission f\u00fcr Jugendliche von 12 bis 17 Jahren informiert. In der Verantwortung der kommunalen Impfzentren wird dazu in Nordrhein-Westfalen ein proaktives Impfangebot f\u00fcr diese Altersgruppe organisiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Schulen kommt hierbei vor allem die Aufgabe zu, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu informieren. Daf\u00fcr steht allen Schulen aktuelles Material zu Verf\u00fcgung. Aus gegebenem Anlass m\u00f6chte ich aber noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht die Aufgabe der Schule sein kann, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu einer bestimmten Entscheidung zu dr\u00e4ngen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sicherstellung des Pr\u00e4senzunterrichts<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls in der vorangegangenen SchulMail hatte ich Sie \u00fcber einen neuen Erlass des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Gesundheits\u00e4mter informiert, in dem der Umfang von Quarant\u00e4nen an Schulen thematisiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Da im Schulalltag bei Corona-Infektionen in der Regel Klassen- oder Kursverb\u00e4nde betroffen sind, bleibt der Umgang mit dem jeweils erforderlichen Umfang von Quarant\u00e4nisierungen ein wichtiges Thema. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die vorgesehenen regelm\u00e4\u00dfigen Testungen und vor allem die Hygienema\u00dfnahmen (AHA-L-Regel) weiterhin strikt einzuhalten. Die Konsequenz, mit der Schulen diese Regeln einhalten, spielt f\u00fcr die Entscheidungen der Gesundheits\u00e4mter eine gro\u00dfe Rolle. Ich m\u00f6chte daher die Gelegenheit nutzen, in diesem Sinne an Sie alle zu appellieren.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Ihre Mitwirkung und Unterst\u00fctzung bedanke ich mich herzlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Mathias Richter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Beginn der SchulMail des MSB NRW &gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der sichere Start in das neue Schuljahr 2021\/2022 mit einem regelhaften Pr\u00e4senzunterricht ist uns gelungen. Um auch weiterhin den reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gew\u00e4hrleisten, m\u00f6chte ich Sie \u2013 erg\u00e4nzend zu den SchulMails vom 17. August 2021, 05. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=3008\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSchulmail vom 25.08.2021\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-3008","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3008","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3008"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3008\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3009,"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3008\/revisions\/3009"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3008"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3008"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3008"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}