{"id":2868,"date":"2020-11-27T11:56:19","date_gmt":"2020-11-27T10:56:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=2868"},"modified":"2020-11-27T11:54:30","modified_gmt":"2020-11-27T10:54:30","slug":"schulmail-vom-23-11-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/?p=2868","title":{"rendered":"Schulmail vom 23.11.2020"},"content":{"rendered":"\n<p>&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Beginn der Schulmail des MSB NRW &gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n\n\n\n<p>liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n\n\n\n<p>nachfolgend m\u00f6chte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten \u00fcbermitteln:<\/p>\n\n\n\n<p>Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020<\/p>\n\n\n\n<p>Die Weihnachtsferien beginnen bekannterma\u00dfen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.<\/p>\n\n\n\n<p>In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeintr\u00e4chtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Ma\u00dfnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschr\u00e4nken. Hierzu k\u00f6nnen in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den \u00f6ffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschlie\u00dflich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zus\u00e4tzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die l\u00e4ngerfristigen Pl\u00e4ne von Schulen f\u00fcr die Termine von Klausuren und der Jahresrhythmus der Weiterbildungskollegs bedingen einige Ausnahmen:<\/p>\n\n\n\n<p>Klausuren in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg<\/p>\n\n\n\n<p>Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre f\u00fcr den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen als Ersatz f\u00fcr Klausuren nicht problemlos verschieben k\u00f6nnen, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr Klassenarbeiten und Klausuren der Abschlussjahrg\u00e4nge von Bildungsg\u00e4ngen des Berufskollegs mit Blick auf die Zulassung zu den dezentralen Pr\u00fcfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterbildungskollegs<\/p>\n\n\n\n<p>An den Weiterbildungskollegs finden die im Dezember 2020 vorgesehenen Pr\u00fcfungsverfahren einschlie\u00dflich der Zeugnisausgabe unver\u00e4ndert statt. Ebenso k\u00f6nnen f\u00fcr Studierende des f\u00fcnften Semesters f\u00fcr den 21. und 22. Dezember 2020 vorgesehene Klausuren stattfinden, falls sie sich nicht problemlos verschieben lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterrichtung der Schultr\u00e4ger und der Ausbildungsbetriebe<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte unterrichten Sie die Schultr\u00e4ger, falls an Ihrer Schule am 21. und 22. Dezember 2020 ein Schulbetrieb stattfindet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ausbildungsbetriebe sind durch die Berufskollegs \u00fcber die unterrichtsfreien Tage und zugleich dar\u00fcber zu informieren, dass sie M\u00f6glichkeiten bieten werden, den ausgefallenen Unterricht zu kompensieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Notbetreuung<\/p>\n\n\n\n<p>Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage f\u00fcr die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen T\u00e4tigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierf\u00fcr ein Bedarf besteht. Teilnehmen k\u00f6nnen alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierf\u00fcr ein Formular unter Downloads zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.schulministerium.nrw.de\/themen\/schulsystem\/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten\">https:\/\/www.schulministerium.nrw.de\/themen\/schulsystem\/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Antr\u00e4ge fr\u00fchzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Notbetreuung wird von Lehrkr\u00e4ften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kr\u00e4fte f\u00fcr die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schultr\u00e4ger und die Tr\u00e4ger der Ganztags- und Betreuungsangebote.<\/p>\n\n\n\n<p>Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch f\u00fcr die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den R\u00e4umen zu ber\u00fccksichtigen. F\u00fcr jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung k\u00f6nnen sich auf gemeinsame Angebote verst\u00e4ndigen; die zust\u00e4ndige Schulaufsichtsbeh\u00f6rde muss hierbei eingebunden sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Informationen zum weiteren Vorgehen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer n\u00e4chsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem \u00fcber den Schulbetrieb in den L\u00e4ndern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin m\u00f6glichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen f\u00fcr den Schulbetrieb in den L\u00e4ndern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschl\u00fcssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf f\u00fcr den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie dar\u00fcber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der L\u00e4nder mit dem Bund informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Mathias Richter<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/Antragsformular-Notbetreuung-Weihnachten-2020.pdf\">Antragsformular-Notbetreuung-Weihnachten-2020<\/a><a href=\"http:\/\/www.ggs-lauenburgerallee.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/Antragsformular-Notbetreuung-Weihnachten-2020.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Beginn der Schulmail des MSB NRW &gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt; Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend m\u00f6chte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten \u00fcbermitteln: Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. 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