Ferienwünsche und Informationen zum Schulstart

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen allen schöne und erholsame Ferien.

Schulstart für Klasse 2 bis 4 ist am Mittwoch, 10. August um 9:00 Uhr.

Einschulung am Standort Lauenburger Allee:

Erster Schultag ist für unsere neuen Erstklässler am Donnerstag, 11. August 2022.

Um 08.15 Uhr haben Sie Gelegenheit, mit ihren Kindern den ökumenischen Einschulungsgottesdienst in der Versöhnungskirche, Lauenburger Allee zu besuchen.

Um 09.15 Uhr findet dann die Einschulungsfeier statt. (Bei gutem Wetter auf dem Schulhof, bei schlechtem Wetter in der Turnhalle.)

Anschließend gehen die Kinder mit Ihrer Klassenlehrerinnen in den Klassenraum und haben dort bis ca. 10.30 Uhr ihre erste Unterrichtsstunde.

Am Freitag, 12.08.2022 haben die Kinder von 9:00 Uhr -11:45 Uhr Unterricht.

Einschulung am Standort Waterbergpfad: 

Erster Schultag ist für unsere neuen Erstklässler am Donnerstag, 11. August 2022.

Um 11.00 Uhr findet die Einschulungsfeier, mit einem ökumenischen Segen, auf dem Schulhof, bei schlechtem Wetter in der Turnhalle statt. 

Anschließend gehen die Kinder mit Ihrer Klassenlehrerin in den Klassenraum und haben dort bis ca. 12.15 Uhr ihre erste Unterrichtsstunde.

Am Freitag, 12.08.2022 haben die Kinder von 9:00 Uhr -11:45 Uhr Unterricht.

Für beide Standorte: 

In der Wartezeit werden Sie von den zweiten Schuljahren mit Kaffee und Gebäck bewirtet. Anschließend können Sie ihre Kinder mit den Schultüten im Klassenraum abholen und dort auch Fotos machen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie nur Fotos von Ihrem eigenen Kind für den privaten Gebrauch machen dürfen.

Schülermarathon 2022

Liebe Eltern,

der Schulverbund Lauenburger Allee hat wieder den Pokal für die Schule mit der größten Läuferschar mit 176 Mädchen und Jungen im Grundschulalter gewonnen. Wir sind stolz, dass wir nach der Pause mit so vielen Kindern wieder am Start waren. Weitere Informationen zum Schülermarathon bekommen Sie über den Link.

https://www.rhein-ruhr-marathon.de/2-uncategorised/222-ergebnisse-schuelermarathon-online.html

Einige unserer erfolgreichen Läufer:innen

Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge

Sehr geehrte Eltern,

hiermit möchte ich Sie freundlich zu einem Informationsabend einladen.

Termin:                          Dienstag, 14.06.2022, 19:00 Uhr

Ort:                                Pavillion

sowohl am Hauptstandort als auch am Teilstandort

An diesem Abend erhalten Sie die notwendigen Informationen über den kommenden Schulbesuch Ihres Kindes.

Eine Einladung geht Ihnen noch per Post zu

Mit freundlichen Grüßen

A. Lengsfeld (Rektor)

Landesgeförderte „Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Corona-Zeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen“ Sommerferien 2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie bereits zuvor in den Osterferien 2022 finden nunmehr auch in den ersten drei Wochen der Sommerferien 2022 landesgeförderte „Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Corona-Zeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen“ in Duisburg statt. 

Die Betreuungsmaßnahmen sind in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe geplant worden und werden an 15 über das Stadtgebiet verteilten Grundschulstandorten für Duisburger Grundschülerinnen und -schüler angeboten. Diese Angebote können aufgrund der Landesförderung kostenlos zur Verfügung gestellt werden und sind wochenweise buchbar. Auch dieses Mal sind die Kinder durch ihre Eltern über ein digitales Verfahren anzumelden (Anmeldestart ist der 09.05.2022, 8.00 Uhr). An jedem Standort können insgesamt 45 Kinder – aufgeteilt in 3 Gruppen – betreut werden. Von den Teilnehmern ist lediglich ein wöchentlicher Beitrag von 15 Euro für das tägliche Mittagessen zu entrichten, der bei BuT-Anspruch auch direkt über die Bewilligungsbehörde abgerechnet werden kann.

Die genauen Informationen zu den jeweiligen Standorten ebenso wie weiterführende Informationen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer bzw. finden sich auf der städt. Internetseitewww.duisburg.de/ferienbetreuung.

Schulmail vom 18.03.2022

>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.

Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

1. Maskenpflicht in den Schulen 

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Bestellungen von Antigen-Schnelltests über das Bestellportal

Bestellungen von weiteren Antigen-Schnelltests über das Ihnen bekannte Bestellportal sind bis zum 1. April 2022 grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings bitten wir Sie nachdrücklich, nur noch dann weitere Tests zu bestellen, wenn Sie diese für die Testungen bis zum letzten Schultag vor den Osterferien benötigen. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre vorhandenen Bestände zu verbrauchen bzw. zu reduzieren.

Werden an Ihrer Schule in den Osterferien Ferienangebote durchgeführt, so können die vorhandene Bestände an Antigen-Schnelltests für Testungen im Rahmen dieser Angebote eingesetzt werden.

Sollten nach den Osterferien in Ihrer Schule noch Restbestände an Antigen-Schnelltests vorhanden sein, bitten wir Sie, diese bis auf Weiteres sachgerecht zu lagern.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter