Schulmail vom 07.01.2021

Liebe Eltern, 

unten stehend finden Sie die aktuelle Schulmail. 
Sollten Sie Ihr Kind nicht zu Hause betreuen können, schicken Sie uns bitte schnellstmöglich das Formular „Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021 “ zu, damit wir planen können. 
Weitere Informationen erhalten Sie morgen im Laufe des Vormittag, da wir weitere Abstimmungsgespräche führen müssen. 

A. Lengsfeld
Rektor

Schulmail vom 07.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten.

Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation beginnen:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen. 

Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen: 

. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen. 

. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor. 

. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben. 

. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt. 

. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird. 

. Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.  

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:

Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:

. Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung: 

Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.

. Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote: 

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den angefügten Anlagen. 

Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen. 

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Regelungen für Schulen vom 11. bis 31. Januar 2021

Liebe Eltern, 

ich hoffe, dass Sie alle gut in das neue Jahr gestartet sind. 

Leider haben wir bisher nur die Informationen aus der gestrigen Pressekonferenz bezüglich des Schulstarts. 

https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021

Sobald uns weitere detailierte Informationen durch die Schulmail vorliegen, werden wir Sie informieren. 

Wir bitten um Verständnis und Geduld. 

Mit freundlichen Grüßen 

A. Lengsfeld 

Schulmail vom 21.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund des binnen kürzester Zeit wieder sehr deutlich ansteigenden Infektionsgeschehens hat die Landesregierung Ende der vergangenen Woche weitergehende und umfassende Maßnahmen für die Zeit bis zum 10. Januar 2021 auch für den Schulbereich getroffen. Wir sind uns sehr bewusst, dass die kurzfristig übermittelten Entscheidungen für die Schulen erneut eine große organisatorische Herausforderung dargestellt haben. Für diese Kurzfristigkeit bitte ich um Ihr Verständnis und danke Ihnen allen, dass Sie diese unmittelbar vorzunehmenden Veränderungen am Unterrichtsbetrieb trotz der schwierigen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt haben.

Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen durch die derzeitigen strengen Maßnahmen in allen Lebensbereichen spürbar reduziert werden können. Ob wir allerdings schon ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückkehren können, muss sich Anfang Januar 2021 im Lichte des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird.

Diesen Entscheidungen können wir nicht vorgreifen. Dennoch besteht ein verständliches und berechtigtes Bedürfnis in den Schulen, frühestmöglich grundlegende Handlungsoptionen zu kennen, um sich bestmöglich vorbereiten zu können. Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:

Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots:

In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (vgl. dazu die Anlage: Abschlussklassen) bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden. Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt. 

Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb:

Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 – wo immer möglich – sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.

Zu diesen insgesamt drei Szenarien finden Sie als Anlage eine Grafik, die zentrale Voraussetzungen und Folgen noch einmal kurz und anschaulich darstellt. Die Leiterinnen und Leiter der Berufskollegs bitte ich, hier zusätzlich noch die Anlage BK zu beachten, die dieser SchulMail ebenfalls beigefügt ist.

Wann immer die Einrichtung von Distanzunterricht in Wechselmodellen erforderlich wird, gelten folgende allgemeine Vorgaben:

·         Der Distanzunterricht unterliegt den bekannten rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung. Die Schulleitung ist für die Ausgestaltung des Distanzunterrichts im Rahmen eines organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Plans verantwortlich und zeigt diesen der Schulaufsicht an. Die Schulkonferenz ist über diesen Plan zu informieren.

·         Die Schulen setzen Wechselmodelle nach ihren Konzepten um. Dabei ist zu prüfen, wie der Wechsel der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe organisiert werden soll (A-und-B-Wochen, tageweise Wechsel der jeweils halbierten Lerngruppe etc.). Die Schulkonferenz ist zu informieren.

·         In Wechselmodellen sind die Anteile von Präsenz- und Distanzunterricht in etwa gleich groß. Es ist allen betroffenen Schülerinnen und Schülern im gleichen Ausmaß Zugang zu den Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.

·         In den Phasen des Distanzunterrichts ist die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler möglichst sicherzustellen. Dabei soll die Schule die Eltern auf ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen. 

·         Die umfangreichen Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht geben wichtige Orientierungen, wie der Unterricht in Präsenz und auf Distanz didaktisch konzipiert werden kann; hier spielen vor allen Dingen Interaktion und Anlage der Lerneinheit eine entscheidende Rolle. (Handreichung allgemeinbildende Schulen: https://xn--broschren-v9a.nrw/fileadmin/Handreichung_zur_lernfoerderlichen_Verknuepfung/pdf/Handreichung-Distanzunterricht.pdf; Handreichung Berufskollegs: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/distanzunterricht/handreichung_distanzunterricht_bb.pdf)

·         Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Insgesamt ist im Einzelfall zu prüfen, ob für Förderschulen mit ihren in der Regel deutlich kleineren Klassen eine Teilung der Lerngruppe (ab der Jahrgangstufe 8) nicht ohnehin entbehrlich ist.

Ebenfalls als Anlage zu dieser SchulMail ist eine Übersicht über das verfügbare Unterstützungsmaterial zum Distanzunterricht beigefügt.

Weitergehende Hinweise zum Ganztagsbetrieb und „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) finden Sie ebenfalls als Anlage.

Allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb nach dem 10. Januar 2021:

Ich möchte Ihnen schon an dieser Stelle noch einige wenige allgemeine Hinweise für die Zeit unmittelbar nach den Weihnachtsferien geben:

·         Die Landesregierung stellt die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und das sonstige Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit FFP-2-Masken auszustatten. Die Verteilung wird über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.

·         Die Festlegung der beweglichen Feiertage im Frühjahr (sog. Brauchtumstag) durch die Schulen bleibt unberührt.

·         Für die Durchführung der Anmeldungen an den weiterführenden Schulen nach dem 29. Januar 2021 bitte ich die betroffenen Schulen, schon jetzt erste Überlegungen für angepasste Konzepte anzustellen.

Ebenfalls für den Schulstart nach den Weihnachtsferien möchte ich noch eine herzliche Bitte an die Sie richten: Nutzen Sie, wo immer es geht, die Möglichkeiten eines gestaffelten Unterrichtsbeginns. Schulen leisten auf diese Weise in Corona-Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung von Schülerströmen und zur Infektionsreduktion im öffentlichen Nahverkehr. Sofern es um einen schulübergreifend gestaffelten Unterrichtsbeginn geht (externe Staffelung), muss der Schulträger eingebunden werden. 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen zum Unterrichtsgeschehen ab dem 11. Januar 2021 möglich sind, sollen diese gesammelten Informationen und insbesondere die drei beschriebenen Szenarien Sie dabei unterstützen, sich frühzeitig und vorausschauend mit den dann bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigen zu können. Das Ministerium für Schule und Bildung wird unmittelbar nach der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 die Ergebnisse schnellstmöglich auswerten und auf Sie zukommen.

Trotz aller Einschränkungen, die insbesondere in den letzten Tagen dieses Jahres gelten und damit ein Jahr voller Herausforderungen durch eine weltweite Pandemie beschließen, möchte ich meine guten Wünsche für die Weihnachtstage und einen hoffentlich geruhsamen Jahreswechsel noch einmal erneuern. Wir alle wünschen uns vermutlich nichts sehnlicher als eine schrittweise Rückkehr in einen „normalen“ Schulbetrieb. Bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

FVN Homekick

Liebe Eltern, anbei ein paar sportliche Übungen.

Der FVN Homekick ist eine Möglichkeit, den Fußball auch in der aktuellen Situation als „sportliche Hausaufgabe“ durchzuführen. Die beigefügte PDF zeigt alle zehn Übungsbeschreibungen, die zu Hause oder im Garten durchgeführt werden können.  Die Schülerinnen und Schüler können bei einigen Aufgaben, je nach Leistungsstand, zwischen verschiedenen Leveln wählen, sodass der FVN Homekick von allen SuS absolviert werden kann, unabhängig ihrer Vorerfahrungen. Ein QR-Code führt zu einem Video, dass einige Anregungen und Ideen zur eigenen, kreativen Umsetzung der Aufgaben gibt. Auf unserer Homepage kann eine Urkunde downgeloadet werden. Hier können die geschafften Aufgaben angekreuzt werden. Der FVN Homekick richtet sich an SuS zwischen 7 und 13 Jahren. Für Kitakinder und Kinder der ersten Klasse gibt es einen eigenen FVN Homekick für SuS der Altersklasse 4-7 Jahre.

Abfrage Notbetreuung für den 7. und 8. Januar 2021

Liebe Eltern, 

„An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“

Damit wir jetzt schon planen können, geben Sie uns bitte bis Donnerstag, 17.12.2020 (12 Uhr) eine Rückmeldung per Mail an die Adresse: 

ggs.lauenburgerallee@stadt-duisburg.de

ob Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Wir benötigen folgende Angaben: 

  1. Welcher Tag
  2. Zeitraum der Betreuung
  3. Name und Klasse

Mit freundlichen Grüßen 
A. Lengsfeld

Schulmail vom 13.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

am heutigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Gerne möchte ich Sie unmittelbar über die Auswirkungen der heutigen Beschlusslage auf den Bereich Schule informieren.

Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch für den Schulbereich beschlossen und Ihnen die Informationen hierzu unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den heutigen Beschlüssen überein.

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

·         Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.

·         Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen erhalten.

·         An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb verweise ich auf die weitergehenden Erläuterungen aus meiner SchulMail vom vergangenen Freitag.

Hierbei sind wir uns der großen Herausforderungen sehr bewusst, mit denen die Schulen seit Monaten konfrontiert sind. Und auch die Kritik an sehr kurzfristig übersandten SchulMails prallt nicht an uns ab. Aber immer wieder in dieser Pandemie konnten wir bestimmte Entwicklungen nicht verlässlich genug und so frühzeitig vorhersagen, um rechtszeitig alle Beteiligten einzubinden. Ich bitte dafür sehr herzlich um Ihr Verständnis. An dieser Stelle möchte ich Sie auch noch einmal eindringlich bitten, die Ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens nach Ihrem eigenen Ermessen bestmöglich zu nutzen.

Für das bisher Geleistete, Ihren weiterhin großen Einsatz und Ihr Engagement bei der bestmöglichen Bewältigung dieser Herausforderungen möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Schulmail vom 11.12.2020

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.

Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer, nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender Weise nachgekommen.

Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen.

Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen. 

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Nikolaus

Der Nikolaus hat unsere Schule besucht. Leider haben wir ihn nicht gesehen, aber er hat für jede Klasse einen Sack mit Geschenken da gelassen.

*Lieben Dank an den Förderverein*

Schulmail des MSB vom 30.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch, den 25. November 2020, weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie gefasst. Wie mit der letzten SchulMail bereits angekündigt, möchte ich Sie heute über diese Beschlüsse, soweit sie Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, kurz informieren. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir zur Unterstützung Ihrer Arbeit alle geltenden Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten aktualisiert und in einer komprimierten und konsolidierten Fassung erneut und unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom vergangenen Mittwoch zusammengestellt haben. Sie finden diese Information ab sofort auf dem Schulportal NRW unter folgendem Link unter Downloads:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Dabei weise ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dort hinterlegten Punkten fast ausschließlich um die Aufbereitung bereits bekannter und praktizierter Verfahren und Regelungen handelt.

Zum Schulbetrieb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut bekräftigt, dass die Aufrechthaltung eines Präsenzbetriebs an unseren Schulen „höchste Bedeutung“ hat. Die Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Lehrkräfte und sie brauchen deren Ansprache als Lern- und Lebensbegleiter. Die beschlossenen Maßnahmen sind auf dieses Ziel ausgerichtet. Danach bleibt der Präsenzunterricht die erste Wahl. Unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen sind darauf auf der Grundlage bereits bestehender Vorgaben und Unterstützungsmaßnahmen und dank Ihres Engagements vor Ort gut vorbereitet.   

Wir können feststellen, dass in Nordrhein-Westfalen die Mehrzahl der in der letzten Woche am Mittwoch gefassten Beschlüsse bereits umgesetzt ist. Wir haben aufgrund der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) schon seit Wochen eine allgemeine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen und eine eingeschränkte Maskenpflicht in der Primarstufe. Wir haben einen vorgezogenen Beginn der Weihnachtsferien, da die beiden Werktage nach dem 4. Adventssonntag unterrichtsfrei sind (vgl. SchulMail vom 23. November 2020). Und wir haben die Möglichkeit eines entzerrten Unterrichtsbeginns in den Morgenstunden; der verfügbare Korridor wird jetzt um jeweils 30 Minuten erweitert auf die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr. In der Regel eignet sich ein früherer Unterrichtsbeginn für ältere Schülerinnen und Schüler und vor allem im Bereich der Beruflichen Bildung. 

Auch hinsichtlich des sogenannten Wechsel- oder Hybridunterrichts, der im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs aufgeführt ist, ergeben sich für die Schulen in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbaren Veränderungen. Wenn das Pandemiegeschehen an einer konkreten Schule dazu führt, dass Präsenzunterricht nicht mehr in ausreichendem Maß erteilt werden kann, richtet die Schulleitung Distanzunterricht ein. Dabei kommen – mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge – vorrangig ältere Schülerinnen und Schüler in Betracht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Distanzlern-Verordnung. Modelle eines stadt- oder kreisweiten Wechselunterrichts, unabhängig vom Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule, sind damit nicht vereinbar und auch nicht erforderlich. Sie kommen nur schulspezifisch in Betracht.  

Nach dem Beschluss vom vergangenen Mittwoch sollen vermehrt Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen. Über die hierzu erforderlichen Entscheidungs- und Handlungskriterien werde ich Sie nach Abstimmung mit dem dafür zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales schnellstmöglich und gesondert informieren. 

Hoffen wir, dass es mit all unseren Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen gelingt, die Pandemie nachhaltig einzudämmen und so die Gesundheitsversorgung weiterhin stabil und funktionsfähig zu halten. Uns allen wird dabei, beruflich wie privat, viel abverlangt. Ein wichtiges und ermunterndes Signal ist aktuell die hoffentlich baldige Verfügbarkeit eines Impfstoffes. Die Arbeiten an einer bundesweiten Impfstrategie und entsprechende Vorbereitungen zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen laufen auf Hochtouren. Selbstverständlich werden wir Sie auch darüber rechtzeitig und umfassend informieren.

Herzliche Grüße und ganz vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr großes Engagement.

Ihr

Mathias Richter