Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Verringerung des Infektionsrisikos

Liebe Eltern, 

das Amt für Schulische Bildung hat mir soeben den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Verringerung des Infektionsrisikos übersandt, der auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat.
Daher informiere ich Sie hiermit bereits vor der Veröffentlichung. 

Die Allgemeinverfügung wird ab Montag, 23.11.2020 mit folgender Änderung in Kraft treten:

Nachfolgende Personen sind verpflichtet – sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht -, 
eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule
(allgemein- und berufsbildende Schule) oder Tageseinrichtung für Kinder zu tragen

– Lehrerinnen und Lehrer
– Erzieherinnen und Erzieher
– Schülerinnen und Schüler
– Begleitpersonen
– Sonstige Mitarbeitende

Den finalen Wortlaut entnehmen Sie bitte den offiziellen Informationen der Stadt Duisburg nach Veröffentlichung.

Mit freundlichen Grüßen 
A. Lengsfeld
Rektor